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Die Hausverwaltung kann bestimmte Menüelemente/Dienstleistungen, die Kunden angeboten werden, hinzufügen, bearbeiten oder löschen und die auf diese Angebote anwendbaren Steuern nach dem vor Ort geltenden Recht hinzufügen/aktualisieren.
Befolgen Sie die hier beschriebenen Schritte, um diese Posten hinzuzufügen/zu bearbeiten und die entsprechenden Steuerkonfigurationen zu verwalten:
Schritt 1: Klicken Sie auf „Neuen Posten hinzufügen“, um neue Menüelemente/Dienstleistungen zu konfigurieren, oder fahren Sie mit der Maus über die bestehenden Posten und klicken Sie auf „Ändern“, um einen Posten anzupassen.
Schritt 2: Geben Sie alle erforderlichen Daten an oder aktualisieren Sie diese und wählen Sie aus der Dropdown-Liste die geltenden Steuern (eine oder mehrere) für den hinzugefügten Posten aus.
Hinweis:
a) Die Steuer muss in den Rechnungseinstellungen unter „Steuern“ vorkonfiguriert sein, damit Benutzer sie hier auswählen und dem anzulegenden Posten zuordnen können.
b) Das Element, das dem Posten zugeordnet wird, sollte eindeutig sein, da es sonst nicht vom System akzeptiert wird.
c) In der Dropdown-Liste werden nur die Steuern angezeigt, die für eine bestimmte Menge oder pro Posten gelten. Falls Sie die gewünschte Steuer nicht sehen, gehen Sie bitte zurück zur Registerkarte „Steuern“ und überprüfen Sie, ob die Steuer richtig konfiguriert und aktiviert wurde.
Schritt 3: Klicken Sie je nachdem, welchen Vorgang Sie ausführen, auf „Posten hinzufügen“ oder „Posten aktualisieren“, um die Änderungen im System zu speichern.
Der erstellte/aktualisierte Posten wird nun im Hauptfenster angezeigt.
Stellen Sie sicher, dass der Posten, den Sie zu Ihrer Rechnung hinzufügen möchten, aktiviert ist, da er sonst nicht zur Kundenrechnung hinzugefügt werden kann.
Klicken Sie auf „Weiter“, um mit der Aktualisierung der Steuerkonfiguration fortzufahren. Falls Sie lediglich einen neuen Posten in einem vorkonfigurierten Rechnungsmodul hinzufügen, können Sie das Menü verlassen und mit OYO OS fortfahren.
Wenden Sie sich bei Fragen oder Anmerkungen bitte an Ihren/Ihre AGM.