(Relevante Länder: Alle)
Sie können über diese Funktion neue Steuern hinzufügen, oder bestehende bearbeiten oder löschen, wenn das vor Ort geltenden Recht dementsprechende Änderungen vorschreibt.
Befolgen Sie die hier beschriebenen Schritte, um Steuerkonfigurationen hinzuzufügen/zu bearbeiten:
Schritt 1: Klicken Sie auf „Neue Steuer hinzufügen“, um eine neue Steuer zu konfigurieren, oder fahren Sie mit der Maus über die vorherige Auflistung und klicken Sie auf „Ändern“, um eine bestehende Steuer anzupassen.
Schritt 2: Geben Sie die Steuerinformationen und den Namen sowie die Dauer der Anwendung der Steuer im Abschnitt „Steuerinformationen“ ein oder aktualisieren Sie sie.
Gehen Sie bei der Konfiguration der Steuer wie folgt vor, um die entsprechenden Angaben zu machen:
Steuer auswählen: Wählen Sie eine der unten aufgeführten Steuerregelungen aus:
Betrag: Die angewandte Steuerregelung definiert einen festen Betrag, der für alle Rechnungen gilt, bei denen diese Regelung abgebildet ist.
Prozentsatz: Diese Steuerkonfiguration definiert die Steuer als Prozentsatz des Vorsteuerbetragswerts für Rechnungen, bei denen diese Regelung abgebildet ist.
Konfigurationsregel: Wählen Sie eine der unten aufgeführten Konfigurationsregeln aus:
Mengenpreis/Preis pro Posten: Basiert auf dem ersten gewählten Filter, wenn die jeweilige Steuer nach Menge (bei Betragssteuer) oder pro Posten (bei prozentualer Steuer) anwendbar ist.
Pro Übernachtung pro Zimmer: Wählen Sie diese Konfiguration, wenn sich die Steuer nach der Anzahl der Übernachtungen pro Zimmer richtet, die der Gast im Hotel/in der Unterkunft verbracht hat.
Geltende Steuer: Geben Sie den Betrag oder den Steuersatz an, der gemäß dem ersten gewählten Filter gilt.
Schritt 3: Klicken Sie je nachdem, welchen Vorgang Sie ausführen, auf „Steuer erstellen“/„Steuer aktualisieren“, um die Änderungen im System zu speichern.
Die erstellte/aktualisierte Steuer wird nun im Hauptfenster angezeigt.
Stellen Sie sicher, dass die von Ihnen gewünschte Steuer „aktiviert“ ist, da sie sonst beim Drucken Ihrer Rechnungen nicht angewendet werden kann.
Wenden Sie sich bei Fragen oder Anmerkungen bitte an Ihren/Ihre AGM.